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Wer noch mehr Informationen sucht …

 

1. Aufruf: Wissenschaftler kritisieren Genderpraxis des ÖRR www.linguistik-vs-gendern.de
Rund 500 namhafte Linguisten und Sprachwissenschaftler setzen sich für eine genderfreie Sprache im öffentlich- rechtlichen Rundfunk ein

 

2. Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zur geschlechtergerechten Sprache www.rechtschreibrat.com
Der Rechtschreibrat spricht sich gegen Gendersternchen, Doppelpunkte und andere Zusätze aus.*

 

3. Thüringer Landtag, Beschluss vom 11.11.2022 „Gendern? Nein Danke! Drucksache 7/ 6571
Der Thüringer Landtag hat beschlossen, dass die Landesbehörden keine Gendersprache verwenden sollen.

 

4. Hamburger Volksinitiative „ Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ www.vds-ev.de
Die Volksinitiative des Vereins für deutsche Sprache will das Gendern in der Hamburger Verwaltung per Gesetz beenden

 

5. Fabian Payr: Von Menschen und Mensch*innen – 20 gute Gründe, mit dem Gendern aufzuhören, Springer-Verlag 2021
Eine kritische Auseinandersetzung mit den Grundprämissen des Genderns und ein Plädoyer gegen das von oben verordnete „betreute Sprechen“.

 

6. Das Genderwörterbuch „Geschickt Gendern“. www.geschicktgendern.de
Eigentlich zur Förderung der Gendersprache gedacht, erweist sich dieses Wörterbuch als das beste Argument gegen das Gendern, weil es minutiös von A – Z beschreibt, was Gendern aus unserer Sprache macht. Hier einige Kostproben: Absender = absendende Person; Aktionärsversammlung = Versammlung von Personen mit Aktienbesitz; Animateur = Freizeitbetreuungsperson; Apotheker = approbierte pharmazeutische Fachkräfte; Architekt = Baukunstgestaltende Person; Zauberer = Zauberkraft ausübende Person; Zuschauer = Person aus dem Publikum

 

8. Roland Kipke, Sind wir moralisch verpflichtet, eine gendergerechte Sprache zu verwenden?
Der Autor, Philosoph und Ethiker, weist überzeugend nach, dass sich eine Pflicht, „gendergerecht„ zu sprechen und zu schreiben, ethisch und moralisch nicht begründen lässt und dass entsprechende Forderungen von Verlagen, Gleichstellungsbeauftragten, Reviewern, illegitim sind.

 

9. Gutachten für den Landtag in Nordrhein-Westfalen von der Professorin Dr. Katharina Stathi, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Germanistisches Institut Abteilung Sprachwissenschaft
Landtag NRW: E18-242

 

10. Denkschrift an den Präsidenten der Universität Regensburg von Prof. Tonio Walter, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
Denkschrift_geschlechtergerechte_Sprache_-_31.07.2023-1.pdf (uni-regensburg.de)

 

Zeitschrift für Ethik und Moralphilosophie https://doi.org/10.1007/s42048-023-00137-2

 

* Dem Rat für deutsche Rechtschreibung gehören 41 Mitglieder aus sieben europäischen Ländern und Regionen an. Neben fachlich ausgewiesenen Wissenschaftlern sind im Rat Sprachpraktiker aus dem Verlagswesen, der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, aus dem pädagogischen sowie aus dem journalistischen und schriftstellerischen Bereich vertreten.

Häufig gestellte Fragen zum Volksbegehren
„Stoppt Gendern in Hessen“

1. Warum wird das VB durchgeführt?

2. Wer sind die Initiatoren?

3. Was ist Gegenstand des Volksbegehrens?

4. Gibt es denn Regelungen des Landes, die die Gendersprache vorschreiben?

5. Wie ist das Verfahren?

6. Wie lange läuft die Abstimmung?

7. Wie wird sichergestellt, dass die Abstimmung ordnungsgemäß abläuft und dass nur Wahlberechtigte abstimmen?

8. Wann ist eine Stimme ordnungsgemäß abgegeben?

9. Wie geht es nach der Prüfung durch die Gemeinden weiter?

10. Wie sind die Erfahrungen mit dem bisherigen Verlauf des Volksbegehrens?

 


 

1. Warum wird das VB durchgeführt?
In einigen Bundesländern wurde es durch die Regierungen bereits gestoppt (Thüringen, MVP)
Nachdem der Landtag sich dieses Themas nicht von sich aus annimmt, sollte jetzt das Volk sprechen und da ist das Volksbegehren das beste Mittel.

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2. Wer sind die Initiatoren?
Initiiert wurde das Volksbegehren durch einen Initiativkreis von vielen Persönlichkeiten aus ganz Hessen. Wir verstehen uns als überparteiliche und unabhängige Initiative gegen den Zwang zum Gendern als einem sprachpolitischen Eingriff in die deutsche Sprache.
Wir möchten nicht das Gendern verbieten, sind nicht transfeindlich und auch nicht antifeministisch, wir halten jedoch Zwang für den falschen Weg.
Alle Äußerungen jenseits unserer offiziellen Pressemitteilungen spiegeln die persönliche Meinung des Verfassers wider und nicht unbedingt die unseres Volksbegehrens.

Die Vertrauensleute sind Dr. Bernd Fischer aus Frankfurt sowie Dr. Jürgen Gehb und Dr. Normann Günther aus Kassel.
Sprecher der Vertrauensleute ist Dr. Bernd Fischer.
Projektkoordinator sowie für Internet und Social Media zuständig ist Dr. Normann Günther.
Für die juristische Expertise zeichnet Dr Jürgen Gehb verantwortlich.
Sie erreichen und unter info@amtssprache-in-hessen.de

Die Initiative wird auch vom Verein für deutsche Sprache (VDS) unterstützt, der in Hamburg eine eigene Volksinitiative gestartet hat und die Initiative in Baden-Württemberg unterstützt.

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3. Was ist Gegenstand des Volksbegehrens?
Nach der Landesverfassung müssen die Initiatoren einen ausformulierten Gesetzentwurf mit Begründung einreichen, der von mindestens 1% der bei der letzten Landtagswahl in Hessen Wahlberechtigten (ca. 44.000)  unterzeichnet werden muss.

Wir haben dazu den Entwurf eines „Gesetz zur Regelung der Amtssprache in Hessen – Amtssprachenregelungsgesetz – (AmtssprReglG)“ erarbeitet und auf der Website http://www.amtssprache-in-hessen.de veröffentlicht, so dass die Bürger sehen können, worüber abgestimmt werden soll und was sie unterstützen

Wir wollen niemand das Gendern verwehren. Wer so reden und schreiben möchte, soll und kann dies gerne tun. Das ist das gute Recht jedes Einzelnen auf Rede- und Meinungsfreiheit nach Art.5 GG.

Wir lehnen es jedoch ab, dass die Landesregierung und die sonstigen Einrichtungen des Landes, z.B. Ämter und Behörden, Hochschulen und Schulen die Gendersprache qua Gesetz, VO, oder Verwaltungsvorschriften den Bürgern und den Mitarbeitern des Landes verordnen.

Maßstab ist die amtliche Rechtschreibung, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung aufgrund der fortlaufenden Beobachtung der Sprachentwicklung im deutschsprachigen Raum dokumentiert wird.
Sprache entwickelt sich im Alltag durch die Sprechpraxis der Bürger und darf nicht durch staatliche Vorgaben reguliert werden.

Genderzwang verstößt aus unserer Sicht auch gegen die verfassungsrechtlich geschützte Rede- und Meinungsfreiheit der Bürger.

Wir lehnen es weiter ab, dass Prüfungsleistungen in öffentlichen Universitäten, Hochschulen, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und in privaten, unter Aufsicht des Landes stehenden Bildungseinrichtungen deshalb schlechter bewertet oder mit Punktabzügen bedacht werden, weil sie nicht in Gendersprache verfasst wurden, wie dies verschiedentlich zu beobachten ist.

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4. Gibt es denn Regelungen des Landes, die die Gendersprache vorschreiben?
Ja, diese wären künftig unzulässig, wenn unser Gesetz in Kraft treten würde.

 

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5. Wie ist das Verfahren?
Ein Volksbegehren in einem großen Flächenland zu organisieren, ist eine riesige Herausforderung. Das Gesetz stellt beachtliche Hürden für die direkte Demokratie auf.

Leider sind digitalisierte Stimmabgaben, also auch Faxe oder eingescannte Formulare nicht zulässig. Sie müssen uns den unterschriebenen Antrag per Post zusenden.

Wir haben das Verfahren deswegen 2-stufig organisiert:

a.) Zunächst bitten wir um die Registrierung der Unterstützer digital auf unserer Website, wo sich jeder einschreiben kann und zugleich sieht, wie viele Bürger bereits mitmachen. So können wir allen Bürgern in Hessen eine Teilnahme ermöglichen, auch den älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen, sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum. Das funktioniert hervorragend, wie die Zahlen zeigen.

b.) Parallel dazu füllen die Abstimmenden den Stimmzettel eigenhändig handschriftlich aus und schicken ihn per Post an uns.

Das funktioniert sehr gut. Viele Bürger fragen uns, warum das Verfahren nicht vollständig digitalisiert ist, aber so ist halt das Gesetz.

Sobald wir das Quorum von ca. 44.000 in Hessen wahlberechtigten Bürgern erreicht haben, werden wir per E-Mail noch einen Aufruf starten, mit dem wir alle, die ihren Stimmzettel noch nicht abgegeben haben, darum bitten werden, diesen auszufüllen und uns zuzusenden.

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6. Wie lange läuft die Abstimmung?
Für die Sammlung der Unterschriften für den Zulassungsantrag gibt es keine Befristung. Wir werden deshalb das Verfahren noch weiterlaufen lassen, auch wenn die 44.000 erreicht sind, auch weil erfahrungsgemäß nicht alle eingereichten Stimmen gültig sind. Jede Stimme mehr ist eine Bekräftigung des Volkswillens, der von den Regierenden ernst genommen werden muss.

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7. Wie wird sichergestellt, dass die Abstimmung ordnungsgemäß abläuft und dass nur Wahlberechtigte abstimmen?

Das Gesetz sieht dazu vor, dass die Wohnsitzgemeinden die eingereichten Stimmzettel überprüfen, also die Wahlberechtigung und die Gültigkeit der Beteiligung bestätigen.

Anschließend kommt nochmal richtig Arbeit auf das Team zu: Wir müssen die Stimmzettel nach Gemeinden sortieren und ihnen zuschicken. Um den Verwaltungsaufwand für die Gemeinden möglichst niedrig zu halten, haben wir das Verfahren zentralisiert, d.h. es muss nicht jeder einzeln auf das Rathaus gehen und sich die Wahlberechtigung bescheinigen lassen, sondern wir schicken die erhaltenen Stimmzettel aus einer Gemeinde gebündelt dorthin, so dass die Rathäuser die Bescheinigung für alle Abstimmenden in einem Zug erledigen können und uns anschließend die Stimmzettel wieder zurücksenden.

Diese Stimmzettel werden dann dem Landeswahlleiter übergeben, der diese zählt und dann an die Hessische Landesregierung weitergibt. Diese Überprüft dann den Gesetzentwurf auf Verfassungsmässigkeit.

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8. Wann ist eine Stimme ordnungsgemäß abgegeben?
Dazu sind 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie müssen wahlberechtigt für den Landtag von Hessen sein.
  • Sie müssen den authentischen Stimmzettel, den Sie von dieser Website herunterladen können, ausfüllen, persönlich handschriftlich unterzeichnen und an den Vertrauensmann unter der angegebenen Adresse schicken.
  • Ihre Wohnsitzgemeinde muss die Gültigkeit des Stimmzettels und Ihre Wahlberechtigung geprüft und auf dem Stimmzettel bescheinigt haben. Wie bereits ausgeführt: Um die Prüfung durch Ihre Heimatgemeinde kümmern wir uns!

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9. Wie geht es nach der Prüfung durch die Gemeinden weiter?
Alle gültigen Stimmen werden in Papierform in Ordnern gesammelt und der Landesregierung via Landeswahlleiter übergeben. Diese prüft, ob das Gesetz der Verfassung entspricht. Wir werden dann mit der Landesregierung sprechen, um ihre Haltung zum Gesetzentwurf festzustellen. Übernimmt sie ihn als eigenen Entwurf, könnte er im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.

Lehnt Sie ihn ab, müssten wir das eigentliche Volksbegehren durchführen.

 

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10. Wie sind die Erfahrungen mit dem bisherigen Verlauf des Volksbegehrens?
Zwei Erfahrungen lassen sich herausstellen:

  • Die Bevölkerung von Hessen hat bei dieser Unterschriftensammlung ihr freundlichstes Gesicht gezeigt. Wir haben eine äußerst disziplinierte, sachliche Haltung in einem umstrittenen Thema erlebt, keinen Hass und keine Hetze. Viele waren sehr hilfsbereit und haben ihre Unterstützung angeboten.
  • Die Aktion ist auf landesweites Interesse gestoßen, vom Reinhardswald bis zum Spessart, vom Taunus bis auf die Rhön. Es ist ein richtiges gutes Hessen-Gefühl sichtbar geworden.

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