GESETZENTWURF
„Gesetz zur Regelung der Amtssprache in Hessen – Amtssprachenregelungsgesetz – (AmtssprReglG)“
§1 GRUNDSATZ
Die Amtssprache ist Deutsch. Sie muss für die Bürger in erster Linie verständlich sein und sich an den derzeitigen Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung auf der Grundlage des Regelwerks „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ orientieren (sog. Norm oder Standardsprache).
§2 GELTUNGSBEREICH
Die Verwendung dieser Normsprache ist in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen (Landesregierung und allen ihr nachgeordneten Behörden, Universitäten, Schulen, Anstalten des öffentlichen Rechts und anderen öffentlichen Unternehmen), den hessischen Gerichten sowie in hessischen Kommunalverwaltungen sowohl in der internen als auch externen Kommunikation verbindlich.
§3 ADRESSATEN
Amtsträger und diesen gleichgestellte Bedienstete dürfen nicht verpflichtet werden, die sogenannte Gendersprache anzuwenden. Dazu zählen insbesondere Satz und Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Sternchen, Unterstrich, Binnen I und künstliche Sprechpausen (sog. Glottisschlag). Doppelnennungen (Bürger und Bürgerinnen) und Partizipialumschreibungen (Radfahrende) oder ähnliche Konstruktionen sind zu vermeiden, wenn dadurch die Lesbarkeit oder Verständlichkeit eines Textes leiden oder wenn sie den Denkgesetzen widersprechen, grammatikalisch falsch oder sinnentstellend sind (z.B. Wählende, die gerade gar keine Wahlhandlung vornehmen).
§4 RECHTSFOLGEN
Negative Folgen für diejenigen, die diese Normsprache anstelle der Gendersprache verwenden, z.B. Punktabzug oder Schlechterbenotung von Prüfungsarbeiten an Universitäten und Schulen sowie Nichtannahme oder Nichtbeachtung von Anliegen (Anträgen) durch Behörden oder andere öffentlich rechtliche Institutionen (Rundfunkund Fernsehanstalten, Studentenparlamente u.ä.) sind untersagt und bei Nichtbeachtung aufzuheben.
Amtsträger oder diesen gleichgestellte Bedienstete, die dieser Untersagung zuwiderhandeln, können disziplinarrechtlich belangt oder mit einem Bußgeld belegt werden.
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