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Liebe Bürgerinnen und Bürger in Hessen,1

ärgern Sie sich über das Gendern? Über Sternchen, Schrägstriche, Doppelpunkte, Unterstriche, Binnen-Is und Beidnennungen, die Texte mit künstlich aufgeblähten Begriffen wie „User*innen“ und „Anwohner_Innen“ oder „Blasende und Streichende im Orchester“ stilistisch verhunzen und unverständlich machen? Über sogenannte geschlechtsneutrale Formulierungen, die aus einer Aktionärsversammlung eine „Versammlung von Anteilshabenden“, aus einem schlafenden Radfahrer einen „schlafenden Radfahrenden“ und aus einer Apothekerin eine „approbierte Arzneikundige“ machen? Über künstliche Sprechpausen von Moderatoren mitten im Wort?

Wenn ja, gehören Sie zu den gut zwei Dritteln der Menschen, die die Gendersprache ablehnen (Die Seite www.linguistik-vs-gendern.de enthält eine umfassende Darstellung der Umfrageergebnisse.)
Auch führende Sprachwissenschaftler und der Rat für deutsche Rechtschreibung sprechen sich gegen das Gendern aus, Letzterer hat am 14.07.2023 seine Auffassung vom 26.03.2021 bestätigt, Asterisk („Gender-Stern), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für Schulen, Verwaltung und Rechtspflege aufzunehmen.

Dennoch versuchen Behörden, Universitäten, Schulen und Rundfunkanstalten – auch in Hessen – die Gendersprache ohne eine wirkliche demokratische Legitimation einzuführen. Die Befürworter behaupten, damit die Gleichberechtigung zu fördern.
Wir sind hingegen der festen Überzeugung, dass Gleichberechtigung nicht über erzwungene Sprachregelungen erreicht werden kann, sondern durch praktisches Handeln in allen Lebensbereichen verwirklicht werden muss.

Die deutsche Sprache bietet mit ihrer Vielfalt und Klarheit alle Möglichkeiten, diskriminierungsfrei zu kommunizieren, und sie gewährleistet, auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Grundrecht auf Gleichberechtigung und dem Diskriminierungsverbot ausreichend Rechnung getragen wird.
Im Übrigen hat die deutsche Sprache all diese Aufgaben über Jahrhunderte hinweg wunderbar erfüllt, sie ist ein Spiegelbild unserer Kultur, sie verbindet uns, und sie muss deshalb für alle möglichst einfach und verständlich sein! Selbstredend ist auch eine Sprache Veränderungen unterworfen, diese sollten sich aber auf natürliche Weise ergeben und von der Bevölkerung des Landes akzeptiert werden.

Gendern erschwert zudem Menschen mit Sinnesbehinderungen, wie z.B. Blinden oder Hörgeschädigten, aber auch Migranten, die neu in unserem Land sind, die Teilhabe an der zwischenmenschlichen Kommunikation. Ähnliches gilt für Menschen, die auf einfache Sprache angewiesen sind.
Zwar soll jeder privat sprechen können, wie er will (und es ist nicht die Absicht dieser Volksbefragung, irgendeine gesellschaftliche Gruppierung auszugrenzen), unser Land muss aber über eine einheitliche Standardsprache verfügen, mit der wir uns noch über diese unterschiedlichen Gruppierungen hinweg verständigen können!
Insbesondere soll niemand dazu gezwungen werden können, Sprachformen zu verwenden, die nicht im Einklang mit den offiziellen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung stehen.
Insofern geht es bei dieser Volksbefragung auch um Rede- und Meinungsfreiheit!

Mit unserem Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“ wollen wir erreichen, dass die Landesregierung und alle Behörden und Einrichtungen des Landes intern und extern nach dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung kommunizieren und auf die Verwendung der Gendersprache verzichten, wie dies in einigen Bundesländern bereits beschlossen ist. Nach Art. 124 der Landesverfassung ist dazu die Vorlage eines Gesetzentwurfs mit Begründung notwendig. Wir haben einen Gesetzentwurf vorbereitet, den Sie auf unserer Website (Gesetzentwurf) einsehen und herunterladen können.

Oftmals wird in diesem Lande beklagt – ob zu Recht oder zu Unrecht, sei einmal dahingestellt – , dass man in unserem Land als Bürger wenig verändern könne. Wir bieten Ihnen mit dieser Volksbegehren nun die Möglichkeit, zumindest in einem Punkt eine konkrete Änderung herbeizuführen. Bitte nutzen Sie diese Chance!

Darüber hinaus können Sie uns gerne auch aktiv unterstützen, etwa indem Sie sich bereit erklären, über einen Stand in Ihrer Gemeinde für die Volksbefragung zu werben oder einfach nur in Ihrem Bekanntenkreis Unterstützer gewinnen. Wir lassen Ihnen gerne Stimmzettel und Flugblätter mit unseren Argumenten zukommen. Ferner haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, uns mit einer Spende zu unterstützen!

1 Da häufig erfragt: Eine einmalige Doppelnennung zu Beginn der Ansprache einer Gruppe ist für uns zeitgemäß und höflich.

 

Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Hessen,1

wenn Sie wollen, dass …

 … Sie im Umgang mit Behörden in verständlicher Sprache angesprochen wer­den und amtliche Schreiben in lesbarem Deutsch abgefasst sind,

 … Sie mit „sehr geehrte Frau“ oder „sehr geehrter Herr“ angesprochen werden und nicht mit „Mitbürger*innen“ oder gar „Kund*innen“, eine Formulierung, in der das in der deutschen Sprache gar nicht vorkommende Phantasiewort „Kund“ statt „Kunde“ steckt,

… Sie als Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nicht moralisch unter Druck gesetzt oder gar disziplinarisch verpflichtet werden, in der schriftlichen oder mündlichen Kommunikation „Gendersprache“ zu verwenden.

… Sie Radfahrer und Wähler sind statt Radfahrende und Wählende, selbst wenn Sie Ihr Fahrrad gerade schieben oder nicht an der Wahlurne stehen,

 … Sie als Schüler oder Student nicht mit Punktabzügen oder einer schlechteren Note bestraft werden, wenn Sie statt der „Gendersprache“ Deutsch nach den der­zeitigen Empfehlungen des Rats für deut­sche Rechtschreibung verwenden,

 … Sie sich im öffentlich-­rechtlichen Rundfunk und Fernsehen nicht die Kunst­pausen der Nachrichtensprecher und Moderatoren als sprachlichen Ausdruck von Genderformen anhören müssen,

 … Sie auch als ausländischer Mitbür­ger die Chance erhalten, die deutsche Sprache zu verstehen, ohne die Hürden von Sternchen, Unterstrichen und sonstigen Sonderzeichen überwinden zu müssen,

 … Sie als Blinder, Gehörloser oder auf einfache Sprache angewiesener Mensch nicht vor unüberwindbare Hindernisse ge­stellt und ausgeschlossen werden, …

… dann unterstützen Sie bitte unser Volks­begehren mit Ihrer Unterschrift.

1 Da häufig erfragt: Eine einmalige Doppelnennung zu Beginn der Ansprache einer Gruppe ist für uns zeitgemäß und höflich.