fbpx

FAQ zum Volksbegehren
„Stoppt Gendern in Hessen“

1. Warum wird das VB durchgeführt?
In einigen Bundesländern wurde es durch die Regierungen bereits gestoppt (Thüringen, MVP)
Nachdem der Landtag sich dieses Themas nicht von sich aus annimmt, sollte jetzt das Volk sprechen und da ist das Volksbegehren das beste Mittel.

 

2. Wer sind die Initiatoren?
Initiiert wurde das VB durch einen Initiativkreis von vielen Persönlichkeiten aus ganz Hessen. Wir verstehen uns als überparteiliche und unabhängige Initiative.

Als Vertrauensmann bzw. Sprecher der Vertrauensleute, dh. als Ansprechpartner fungiert Dr Bernd Fischer, Schriftsteller aus Frankfurt.

Die Initiative wird auch vom Verein für deutsche Sprache (VDS) unterstützt, der in Hamburg eine eigene Volksinitiative gestartet hat und die Initiative in Baden-Württemberg unterstützt.

 

3. Was ist Gegenstand des Volksbegehrens?
Nach der Landesverfassung müssen die Initiatoren einen ausformulierten Gesetzentwurf mit Begründung einreichen, der von 44.000 in Hessen bei Landtagswahlen stimmberechtigten Wählern unterzeichnet werden muss.

Wir haben dazu den Entwurf eines „Gesetz zur Regelung der Amtssprache in Hessen – Amtssprachenregelungsgesetz – (AmtssprReglG)“ erarbeitet und auf der Website http://www.amtssprache-in-hessen.de veröffentlicht, so dass die Bürger sehen können, worüber abgestimmt werden soll und was sie unterstützen

Wir wollen niemand das Gendern verwehren. Wer so reden und schreiben möchte, soll und kann dies gerne tun. Das ist das gute Recht jedes Einzelnen auf Rede- und Meinungsfreiheit nach Art.5 GG.

Wir lehnen es jedoch ab, dass die Landesregierung und die sonstigen Einrichtungen des Landes, zB Ämter und Behörden, Hochschulen und Schulen die Gendersprache qua Gesetz, VO, oder Verwaltungsvorschriften den Bürgern und den Mitarbeitern des Landes verordnen.

Maßstab ist die amtliche Rechtschreibung, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung aufgrund der fortlaufenden Beobachtung der Sprachentwicklung im deutschsprachigen Raum dokumentiert.
Sprache entwickelt sich im Alltag durch die Sprechpraxis der Bürger und darf nicht durch staatliche Vorgaben reguliert werden.

Genderzwang verstößt aus unserer Sicht auch gegen die verfassungsrechtlich geschützte Rede- und Meinungsfreiheit der Bürger.

Wir lehnen es weiter ab, dass Prüfungsleistungen in öffentlichen Universitäten, Hochschulen, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und in privaten, unter Aufsicht des Landes stehenden Bildungseinrichtungen deshalb schlechter bewertet oder mit Punktabzügen bedacht werden, weil sie nicht in Gendersprache verfasst wurden, wie dies verschiedentlich zu beobachten ist.

 

4. Gibt es denn Regelungen des Landes, die die Gendersprache vorschreiben?
Ja, vom Hessischen Landtag, von hessischen Ministerien und Landesbehörden beschlossenen Regelungen, die eine „geschlechtergerechte Sprache“ zum Gegenstand haben.

Daneben gibt es eine Vielzahl behördeninterner Reglungen für den Gebrauch der sog. „geschlechtsneutralen Sprache“

Diese wären künftig unzulässig, wenn unser Gesetz in Kraft treten würde.

 

5. Wie ist das Verfahren?
Ein Volksbegehren in einem großen Flächenland zu organisieren, ist eine riesige Herausforderung. Das Gesetz stellt beachtliche Hürden für die direkte Demokratie auf.

Leider sind digitalisierte Stimmabgaben, also auch Faxe oder eingescannte Formulare nicht zulässig. Sie müssen uns den unterschriebenen Antrag per Post zusenden.

Wir haben das Verfahren deswegen 2-stufig organisiert:

a.) Zunächst bitten wir um die Registrierung der Unterstützer digital auf unserer Website, wo sich jeder einschreiben kann und zugleich sieht, wie viele Bürger bereits mitmachen. So können wir allen Bürgern in Hessen eine Teilnahme ermöglichen, auch den älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen, sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum. Das funktioniert hervorragend, wie die Zahlen zeigen.

b.) Parallel dazu füllen die Abstimmenden den Stimmzettel eigenhändig handschriftlich aus und schicken ihn per Post an uns.

Das funktioniert sehr gut. Viele Bürger fragen uns, warum das Verfahren nicht vollständig digitalisiert ist, aber so ist halt das Gesetz.

Wenn wir das Quorum für den Antrag erreicht haben, also mindestens 44.000 in Hessen wahlberechtigte Bürger, werden wir nochmal einen Recall machen und alle anmailen, damit die die den amtlichen Stimmzettel noch nicht abgegeben haben, ihn ausfüllen und an uns schicken.

 

6. Wie lange läuft die Abstimmung?
Für die Sammlung der Unterschriften für den Zulassungsantrag gibt es keine Befristung. Wir werden deshalb das Verfahren noch weiterlaufen lassen, auch wenn die 44.000 erreicht sind, auch weil erfahrungsgemäß nicht alle eingereichten Stimmen gültig sind. Jede Stimme mehr ist eine Bekräftigung des Volkswillens, der von den Regierenden ernst genommen werden muss.

 

7. Wie wird sichergestellt, dass die Abstimmung ordnungsgemäß abläuft und dass nur Wahlberechtigte abstimmen?

Das Gesetz sieht dazu vor, dass die Wohnsitzgemeinden die eingereichten Stimmzettel überprüfen, also die Wahlberechtigung und die Gültigkeit der Beteiligung bestätigen.

Da kommt nochmal richtig Arbeit auf das Team zu: Wir müssen die Stimmzettel nach Gemeinden sortieren und ihnen zuschicken. Um den Verwaltungsaufwand für die Gemeinden möglichst niedrig zu halten, haben wir das Verfahren zentralisiert, dh. es muss nicht jeder einzeln auf das Rathaus gehen und sich die Wahlberechtigung bescheinigen lassen, sondern wir schicken die erhaltenen Stimmzettel aus einer Gemeinde gebündelt dorthin, so dass die Rathäuser das in einem Zug für alle Abstimmenden erledigen und uns dann die geprüften Stimmzettel anschließend zuleiten.

Diese Stimmzettel werden dann dem Landeswahlleiter übergeben, der diese zählt und dann an die Hessische Landesregierung weitergibt. Diese Überprüft dann den Gesetzentwurf auf Verfassungsmässigkeit.

 

8. Wann ist eine Stimme ordnungsgemäß abgegeben?
Dazu sind 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie müssen wahlberechtigt für den Landtag von Hessen sein.
  • Sie müssen den authentischen Stimmzettel, den Sie von dieser Website herunterladen können, ausfüllen, persönlich handschriftlich unterzeichnen und an den Vertrauensmann unter der angegebenen Adresse schicken.
  • Ihre Wohnsitzgemeinde muss die Gültigkeit des Stimmzettels und Ihre Wahlberechtigung geprüft und auf dem Stimmzettel bescheinigt haben. Um die Prüfung durch Ihre Heimatgemeinde kümmern wir uns.

 

9. Wie geht es nach der Prüfung durch die Gemeinden weiter?
Alle gültigen Stimmen werden in Papierform in Ordnern gesammelt und der Landesregierung via Landeswahlleiter übergeben. Diese prüft, ob das Gesetz der Verfassung entspricht. Wir werden dann mit der Landesregierung sprechen, um ihre Haltung zum Gesetzentwurf festzustellen. Übernimmt sie ihn als eigenen Entwurf, könnte er im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.

Lehnt Sie ihn ab, müssten wir das eigentliche Volksbegehren durchführen. Dafür müssten wir derzeit rund 770.000 Unterschriften sammeln. Das ist eine gewaltige finanzielle, logistische und organisatorische Herausforderung, über die wir dann neu entscheiden müssen. Hier wird sich zeigen, ob auch die 44.000 Antragsteller weiter für das Anliegen kämpfen und in ihren Netzwerken weitere Unterstützer mobilisieren.

 

10. Wie sind die Erfahrungen mit dem bisherigen Verlauf des Volksbegehrens?
Zwei Erfahrungen lassen sich herausstellen:

  • Die Bevölkerung von Hessen hat bei dieser Unterschriftensammlung ihr freundlichstes Gesicht gezeigt. Wir haben eine äußerst disziplinierte, sachliche Haltung in einem umstrittenen Thema erlebt, keinen Hass und keine Hetze. Viele waren sehr hilfsbereit und haben ihre Unterstützung angeboten.
  • Die Aktion ist auf landesweites Interesse gestoßen, vom Reinhardswald bis zum Spessart, vom Taunus bis auf die Röhn. Es ist ein richtiges gutes Hessen Gefühl sichtbar geworden.